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Gebäudeenergiegesetz 2024




Wäre es nicht schön, wenn ihr Haus nicht nur gemütlich und schön ist, sondern gleichzeitig Energieeffizient? Deutschland bietet dafür einige Förderungsmöglichkeiten. Wie diese aussehen und was das neue Gebäudeenergiegesetzt mit sich bringt, erfahren sie hier in diesem Artikel.


Was ist überhaupt eine energetisches Sanierung?


Eine energetische Sanierung bedeutet bauliche Veränderungen, die den Energieverbrauch eines Wohngebäudes reduziert.


Darunter fällt z. B.:


  • der Austausch von alten Fenstern auf Thermoverglasung

  • die Wärmedämmung

  • Austausch alter Gas- und Ölheizungen

  • Installation einer Solaranlage

  • Einbau von Lüftungsanlagen

Genau solche Maßnahmen können von der KfW-Bank oder der BAFA als zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse gefördert werden.



Wer in 2023 energetisch sanieren möchte, hat diese 2 Auswahlmöglichkeiten


Komplettsanierung


Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins für Sanierung und Kauf

  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss je höher die Energieeffizienz, umso höher der Tilgungszuschuss


Einzelsanierung


Möchten sie nicht sofort das gesamte Haus sanieren, so können sie sich Förderungen über die BAFA sichern. So vergibt sie Einzelförderungen für die Wärmedämmung bis hin zum Heizungsaustausch. Auch hier gilt: je höher die Energieeffizienz, umso höher der Zuschuss



Außerdem zu beachten ist:


  • Neubauten bekommen nur noch wenige Fördermöglichkeiten. Ein KfW Kredit mit niedrigen Zinsen, kann sich in Kombination dennoch lohnen

  • Kredite der KfW-Bank und Zuschüsse der BAFA sind kombinierbar! Achten Sie aber bitte darauf, dass es keine Doppelzuschüsse gibt. Lassen sie bereits ihre Wärmedämmung über die BAFA bezuschussen, gibt es von der KfW-Bank nix


Was ändert sich bei dem neuen Gebäudeenergiegesetzt 2024?


Ab 2024 muss beim Einbau neuer Heizungen konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt werden. Das heißt konkret, dass ab dem 01. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss.


  • Die Pflicht zum Erneuerbaren Heizen ab dem 01.01.2024 gilt nur für den Einbau neuer Heizungen; Ausnahmen sind möglich. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht befreit werden.

  • Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden. Kaputte Heizungen können repariert werden.

  • Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel ist (Heizungshavarie), gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen, so dass der Umstieg auf eine Erneuerbaren-Heizung nicht ad hoc erfolgen muss.

  • Es gibt umfassende Übergangsregelungen für Gebäude, die sowohl mit Zentral- als auch mit Gasetagenheizungen versorgt werden. Fällt die erste Gasetagenheizung in dem Gebäude aus, haben die Eigentümer erstens drei Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie für das gesamte Gebäude auf Erneuerbare Heizungen umgestellt wird. Zweitens erhalten sie, wenn sie sich für eine Zentralisierung der Heizung entschieden haben, weitere zehn Jahre Zeit zur Umsetzung.

  • Die vorgesehene Regelung ist technologieoffen. In bestehenden Gebäuden können auch weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, wenn sie mit 65 Prozent grünen Gasen oder in Kombination mit einer Wärmepumpe betrieben werden. Es gibt also mehrere Möglichkeiten mit verschiedenen Technologien die Vorgabe für das Heizen mit erneuerbaren Energien zu erfüllen.

  • Der Umstieg soll durch gezielte Förderung unterstützt werden. Damit werden auch soziale Härten abgefedert. Zudem gibt es weiterhin Steuermäßigungen.

(Quelle: BMWSB)



Abschluss


Das neue Gebäudeenergiegesetzt ab 2024 erscheint auf dem ersten Blick komplex, aber mit gezielter Beratung und Förderung ist die Umstellung auf ein energieeffizientes Eigenheim eine gute Sache. Wir können enorme Kosten sparen und tun gleichzeitig etwas für unsere Umwelt.


 
 
 

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